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AGB der AB-Handels-GmbH&CoKG für den Verkauf von Briefkästen nach Ö-Norm EN 13724:

  • Die AB-Handels-GmbH&CoKG mit Sitz in A-2560 Berndorf, Sechshauserstraße 8 ist im Firmenbuch am Handelsgericht Wr. Neustadt unter FN 290377a registriert.
  • Die AB-Handels-GmbH&CoKG verkauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
  • Die Briefkästen entsprechen den Anforderungen der Ö-Norm EN 13724:2002, Typ 2 (Innenbereich), Format 1 (Querformat), Korrosionswiderstand 0, Widerstand gegen Einbruch 1. Diese Klassifizierung gilt für Sondermodelle und Zubehör (Jumbo-Kasten, hochgestellter Einzelkasten, Schutzdach, Schließfach) nur soweit als sinngemäß anwendbar.
  • Es gelten die gesetzlichen Garantie- und Gewährleistungsbedingungen, bei Verbrauchergeschäften die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
  • Die Ware wird ab Lager Berndorf/NÖ oder inklusive Zustellung, Planungs- und Montagepaket verkauft.
  • Das Planungspaket beinhaltet:
    • Begehung und Aufnahme der Altanlage
    • Anlagenplanung der Neuanlage auf Grundlage der Wünsche der Hauseigentümer und der gesetzlichen Bestimmungen (Fluchtwegbreiten etc.)
    • Einholung der Verzichtserklärung der Post betr. Ansprüche an der Altanlage
    • Beschriftung der Namensschilder nach übergebenen Top- und Namenslisten
    • Speicherung der relevanten Anlagendaten in unserer Datenbank für Ersatzteile und allfällige Anlagenergänzungen
    • Bereithaltung eines Ersatzteillagers
  • Das Montagepaket beinhaltet:
    • Demontage und Entsorgung der Altanlage
    • Montage der Neuanlage und Umschlichten des Postguts
    • Protokollierte Übergabe der Schlüssel an die anwesenden Wohnungsinhaber (oder Hausbesorger/Hausvertrauensperson) oder Abgabe in der Hausverwaltung
  • Liefer- und Montageleistungen (Montagepaket) werden von der Firma MC-Service Meri Charalampidis, A-2560 Berndorf, Hernsteinerstraße 105 auf eigene Rechnung durchgeführt.
  • Sofern die Abholung ab Lager vereinbart ist, wird der Käufer oder ein befugter Vertreter die Übernahme schriftlich bestätigen und allfällige Mängeleinwendungen sofort bekannt geben.
  • Sofern die Zustellung vereinbart ist, muss der Käufer oder ein befugter Vertreter zum vereinbarten Liefertermin an der Lieferadresse anwesend sein. Die Übernahme der Ware wird schriftlich bestätigt und allfällige Mängeleinwendungen werden sofort bekannt gegeben.
  • Sofern die Montage vereinbart ist, wird der Montageort zwischen Käufer und Verkäufer abgestimmt. Die Haftung für die Eignung der Einbaustelle liegt beim Käufer. Die ordnungsgemäße Montage wird ebenfalls schriftlich bestätigt und allfällige Mängeleinwendungen werden sofort bekannt gegeben.
  • Ein späterer Mängeleinwand, der sich auf Mängel bezieht, die bei der Übernahme erkennbar gewesen wären, wird nicht anerkannt.
  • Bei Verzug des Verkäufers von mehr als 14 Tagen gegenüber dem vereinbarten Übernahme-, Liefer- oder Montagetermin ist der Käufer berechtigt, vom Kauf zurück zu treten, sofern der Verkäufer nicht den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, wie Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Störung der Transporte, höhere Gewalt etc. nachweisen kann. Schadenersatzansprüche aufgrund von verspäteten Übernahme-, Liefer- oder Montageterminen können nicht geltend gemacht werden.
  • Ist der Käufer mit fälligen Zahlungen im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist der Verkäufer seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
  • Wird die Ware vom Käufer - außer bei berechtigten Mängeleinwendungen - nicht angenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, diese gegen Kostenersatz einzulagern. Die Fälligkeiten der Zahlungen werden durch den Annahmeverzug nicht beeinflusst.
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Wird die Ware vor der Bezahlung weiter veräußert, so ist dieser Eigentumsvorbehalt aufrecht zu erhalten.
  • Für Reparatur- und Servicearbeiten wird ein ausreichendes Ersatzteillager bereit gehalten.
  • Folgende Komponenten können erforderlichenfalls ausgetauscht werden:
    • Schlösser samt Schlüssel
    • Türen mit Klappen
    • Türen ohne Klappen
    • Klappen
    • Drehstangen für 6-er-Blöcke
    • Drehstangen für 2-er-Blöcke
  • Diese Ersatzteile sind mindestens 10 Jahre ab Auftragsdatum erhältlich.
  • Sämtliche geschäftlichen und insbesondere allfällige von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  • Als Erfüllungsort gilt ausschließlich A-2560 Berndorf/ Niederösterreich als vereinbart. Als Gerichtsstand gilt das für den Firmensitz des Verkäufers sachlich und örtlich zuständige Gericht als vereinbart.
      Berndorf, im April 2007
      AB-Handels-GmbH&CoKG

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FN 290377a, Landesgericht Wr.Neustadt, UID: ATU 63260679
Bankverbindung: Volksbank Baden, Kto.Nr.: 30244940000, BLZ: 42750, IBAN: AT574275030244940000, BIC: VBOEATWWBAD
Unbeschränkt haftender Gesellschafter: AB-Handels-OOD, Sportna Slava 10, BG-2040 Dolna Banja, Bulgarien,
FN 1267/2004, Bezirksgericht Sofia, UID: BG 131347256, EFN 2204012675